AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Renommé Glas – Bauelemente Inh. Jörg Möller, Celler Straße 2a, 29525 Uelzen. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unserer den Vertragsschluss mit dem Kunden herbeiführenden Willenserklärung. In Abhängigkeit vom Kundenwunsch liefern wir ausschließlich – Bauelemente wie Fenster, Türen, Rollläden, Markisen, Terrassenüberdachungen, Glaswaren etc. oder bauen diese zusätzlich vor Ort ein. Aus diesem Grunde sind die folgenden AGB in Allgemeine Bestimmungen (I), sowie für das jeweils mit dem Kunden vereinbarte Vertragsverhältnis in Werkvertrag (II) und Kaufvertrag/Werklieferungsvertrag (III), unterteilt. I.)

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.)
AGB des Kunden Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Darüber hinaus erkennt der Kunde mit Durchführung des Vertrages in Kenntnis dieser AGB an, dass diese zeitlich nach dessen Geschäftsbedingungen als gestellt gelten. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen im Übrigen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.)
Vertragsunterlagen – Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht Erstellen wir einen Kostenvoranschlag nach II. 2.) dieser AGB oder ein Angebot nach III.1.) dieser AGB aufgrund von Unterlagen des Kunden, so sind diese nur verbindlich, wenn in diesen auf sie Bezug genommen wird. Das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen oder Angebotsschreiben sowie den von uns erstellten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor. Das Eigentumsrecht an diesen entsteht für den Kunden erst mit vollständiger Bezahlung. Ein ausschließliches Nutzungsrecht –unter Ausschluss der Nutzung durch andere- wird in diesem Fall zudem eingeräumt.

3.)
Aufrechnung/Zurückbehaltung Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbedingungen kann nicht geltend gemacht werden. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

4.) Eigentumsvorbehalt/Herstellerklausel/Abtretung
Der Übergang des Eigentums an der Ware auf den Kunden ist aufschiebend bedingt. Es geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Kunden über.

5.)
Schadensersatz Unsere Haftung ist auf durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden beschränkt. Unsere Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, übernommene Beschaffenheitsgarantien und arglistig verschwiegenen Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines weiteren Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso gilt der Ausschluss nicht für Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf (Kardinalpflichten). Sofern wir Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt haben sollten, ist die Haftung dafür der Höhe nach begrenzt auf den typischen bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

6.) Gerichtsstand
Ist das Amtsgericht Uelzen, 29525 Uelzen.

7.) Kostenvoranschlag.
Die von uns dem Kunden übermittelten Kostenkalkulationen stellen keine Angebote, sondern Kostenvoranschläge dar. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen durch uns ist kostenfrei, es sei denn, es wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung angesichts des Umfangs des Projektes mit dem Kunden getroffen. Eine Gewähr für dessen Richtigkeit, ausgenommen im Falle der gesonderten Vergütungsvereinbarung, wird nicht übernommen. Preise/Energiekosten- und Mautkostenzuschlag - Abschlagszahlungen Unsere angegebenen Preise schließen, soweit nicht anders angegeben, die Umsatzsteuer ein. Sie gelten ab Werk oder Lager zzgl. Verpackung und Fracht. Energiekostenzuschläge unserer Vorlieferanten gemäß Energiekostenzuschlagsregel geben wir unverändert an den Besteller weiter. Wir sind ferner berechtigt, die uns von unseren Vorlieferanten berechnete LKW-Maut, sowie die bei Anlieferung mit unseren LKW anfallende Maut, dem Besteller in Rechnung zu stellen. Eine Spezifikation der vorstehenden Auslagen, die wir auf der Rechnung gesondert ausweisen, erfolgt spätestens mit unserer Auftragsbestätigung. Preisveränderungen/Nachverhandlungen Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die dem Kostenvoranschlag zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung - erbringen können. Unsere Anschläge basieren auf der Leistungsbeschreibung des Kunden, ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Eine Überschreitung der Werklohnforderung von 15 Prozent gegenüber dem in dem Kostenvoranschlag kalkulierten Preis gilt als unwesentlich. Ist eine darüber hinaus gehende Überschreitung zu erwarten, wird der Kunde von uns informiert. Soll die Lieferung oder Leistung vier Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderungen von Kosten, Löhnen usw. über den Preis neu zu verhandeln. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.

8.) Ausführungsfristen und Verzug.
Sofern nicht eine ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Frist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang in Rechnung stellen. Eine Ausführungs-bzw. Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir haften hinsichtlich rechtzeitiger Lieferungen und Leistungen nur für eigenes Verschulden und das unserer Erfüllungsgehilfen. Für das Verschulden unserer Vorlieferanten haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten. Im Falle einer Verzögerung ist der Besteller verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Leistung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. III.) Kaufvertrag 1.) Angebot/Annahme Unsere Angebote sind unverbindlich. Annahmeerklärungen durch uns sind nur verbindlich, soweit wir diese schriftlich oder zumindest in Textform bestätigt haben. 9.) Lieferung, Gefahrtragung Die Lieferung erfolgt ab Lager. Werden Verpackungen leihweise zur Verfügung gestellt, so ist die Rücklieferung frei Haus vorzunehmen. Prüfung der Ware Wegen der besonderen Eigenschaften unserer Ware, vor allem von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung der Ware nach Übergabe an diesen verpflichtet. Alle offensichtlichen Mängel sind spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht da unsere Waren extra angefertigt werden und umgehend in die Produktion gehen, kann leider nur ein Rücktrott des Vertrages binnen 24 Stunden gewährleistet werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail –die Daten entnehmen Sie bitte der unserer Homepage mit der Domain - http://www.renomme-uelzen.de. Falls sie schon Anzahlungen geleistet haben, erstatten wir Ihnen die Zahlung zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte
berechnet.

Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand 20.09.2021